AOSF-Verfahren

AOSF-Verfahren in NRW – Sonderpädagogischer Förderbedarf verständlich erklärt

Einleitung

Viele Eltern werden erstmals mit dem Begriff AOSF konfrontiert, wenn die Schule ein Verfahren zur Feststellung einen sonderpädagogischen Förderbedarfs einleiten möchte.

AOSF steht für „Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung“. In NRW regelt sie, wie geprüft wird, ob ein Kind besondere Unterstützung im schulischen Bereich benötigt.

Ein AOSF-Verfahren ist kein Makel – sondern ein formales Prüfverfahren zur Klärung des Förderbedarfs.

Wann kommt ein AOSF-Verfahren in Betracht?

Ein Verfahren kann eingeleitet werden:

  • wenn die Schule einen erheblichen Unterstützungsbedarf steht
  • wenn Eltern selbst einen Antrag stellen
  • wenn Lern- oder Entwicklungsrückstände dauerhaft bestehen
  • bei emotional-sozialen Auffälligkeiten
  • bei geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung

In NRW kann sowohl die Schule als auch die Elternseite einen Antrag stellen.

Wie läuft ein AOSF-Verfahren ab?

  • 1. Antragsstellung durch Schule oder Eltern
  • 2. Erstellung eines sozialpädagogischen Gutachtens
  • 3. Beteiligung der Eltern
  • 4. Entscheidung der Fachaufsicht
  • 5. Festlegung des Förderschwerpunkts

Mögliche Förderschwerpunkte sind z.B.:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung

Am Ende steht ein schriftlicher Bescheid.

Welche Schulform folgt nach einem AOSF-Verfahren?

In NRW bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • gemeinsames Lernen an einer Regelschule
  • Besuch einer Förderschule

Die Entscheidung hängt vom individuellen Bedarf ab.

Eltern haben ein Mitwirkungsrecht und können ihre Schulwahl äußern.

Was tun bei Unklarheiten oder Uneinigkeit?

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Wichtig ist eine sachliche Begründung, die den tatsächlichen Unterstützungsbedarf darstellt.

Gerade bei emotional-Sozialem Förderbedarf entstehen häufig Missverständnisse.

FAQ-Bereich

Muss ich als Elternteil zustimmen?

Eltern werden beteiligt, das Verfahren kann jedoch auch durch die Schule angestoßen werden.

Ist AOSF gleich Förderschule?

Nein. Das Verfahren prüft zunächst nur den Förderbedarf.

Kann mein Kind auf der Regelschule bleiben?

In vielen Fällen ist gemeinsames Lernen möglich.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer kann mehrere Monate betragen.

Unsicher, wie du dich im AOSF-Verfahren positionieren sollst?

Schreibe uns eine kurze E-Mail mit deiner Situation. Wir helfen dir, die Abläufe einzuordnen und vorbereitet ins Gespräch zu gehen.

„Rechtsgrundlage ist die Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) des Landes NRW.“